Ratgeber
E-Scooter verkaufen: sauber übergeben
Der Käufer will wissen, ob der Scooter in Ordnung ist. Du willst danach nichts mehr damit zu tun haben. Beides erreichst du mit denselben zwanzig Minuten Vorbereitung.
Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Setz einen Kaufvertrag auf und schließe die Gewährleistung darin aus. Das Kennzeichen bleibt bei dir, den Verkauf meldest du deiner Versicherung. Übergib alle Unterlagen und übertrage den Registereintrag auf den Käufer.
1. Unterlagen zusammenlegen
Kaufbeleg, Bedienungsanleitung, Wartungsrechnungen. Ein Verkäufer, der die Unterlagen auf den Tisch legt, verhandelt aus einer anderen Position als einer, der beteuert, dass alles seine Ordnung habe.
Der Kaufbeleg ist zugleich das, was den Käufer am meisten interessiert: Er zeigt, dass der Scooter nicht aus einem Diebstahl stammt.
2. Kaufvertrag schreiben, auch beim Privatverkauf
Zwei Zettel, beide unterschrieben. Hinein gehören:
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Hersteller, Modell, Farbe und Seriennummer
- Kaufpreis, Datum, Uhrzeit der Übergabe
- Bekannte Mängel, ehrlich benannt
- Der Hinweis, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung handelt
Der Gewährleistungsausschluss ist unter Privatleuten zulässig, aber er trägt nicht, wenn du einen Mangel arglistig verschweigst. Ein bekannter Defekt gehört also in den Vertrag, nicht unter den Teppich.
Die Seriennummer ist der wichtigste Eintrag: Sie verbindet den Vertrag mit genau diesem Fahrzeug. Wo sie steht, erklärt der Ratgeber Rahmennummer am E-Scooter finden.
3. Das Versicherungskennzeichen
Es gehört zu deinem Versicherungsvertrag, nicht zum Fahrzeug. Der Käufer braucht also ein eigenes, bevor er losfährt, und du meldest den Verkauf deiner Versicherung. Näheres unter Versicherungskennzeichen für den E-Scooter.
4. Übergabe dokumentieren
Ein Foto des unterschriebenen Vertrags, ein Foto des Scooters bei der Übergabe, der Kilometerstand, falls das Modell einen anzeigt. Das kostet eine Minute und beendet jede spätere Diskussion darüber, in welchem Zustand das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat.
5. Den Registereintrag mitgeben
Ist dein Scooter bei ScooterSiegel eingetragen, gibst du ihn im Konto weiter, statt ihn zu löschen. Du erzeugst einen einmaligen Übergabecode, den der Käufer in seinem eigenen Konto eingibt. Danach gehört der Eintrag ihm.
Drei Dinge daran sind wichtig:
- Der Aufkleber kann am Scooter bleiben. Der QR-Code führt danach auf den Eintrag des neuen Besitzers.
- Deine Daten wandern nicht mit. Der Käufer erfährt nicht, wem der Scooter vorher gehörte, und du erfährst nichts über ihn.
- Deine Dokumente bleiben bei dir, außer du gibst sie ausdrücklich frei. Kaufbeleg und Rechnungen sind deine Unterlagen, nicht die des Fahrzeugs.
Für den Käufer ist das ein echtes Argument: Er übernimmt ein Fahrzeug, das nachweislich registriert war und dessen Voreigentümer den Eintrag freiwillig abgegeben hat, statt eines Scooters, über den man nichts weiß.
Wenn du selbst kaufst
Dann steht dieselbe Liste andersherum. Worauf du als Käufer achten solltest, steht unter Gebrauchten E-Scooter sicher kaufen, und vor der Übergabe lohnt sich ein Blick in den QuickFIN-Check.
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