Ratgeber
E-Scooter kaufen: Zulassung prüfen
Der teuerste Fehler beim E-Scooter-Kauf passiert vor dem Kauf: ein Fahrzeug, das man auf öffentlichen Wegen gar nicht bewegen darf. Man merkt es bei der ersten Kontrolle, oder nach dem ersten Unfall.
Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Verlange die Allgemeine Betriebserlaubnis oder die Übereinstimmungsbescheinigung und gleiche die Fahrzeugnummer darauf mit dem Fahrzeug ab. Erkennbar ist ein zugelassener Scooter ausserdem an 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, zwei Bremsen, Licht und Klingel.
Worum es geht
Ein E-Scooter darf in Deutschland nur dann auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden, wenn er eine Betriebserlaubnis hat. Die bekommt nur ein Fahrzeug, das die Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt.
Ohne diese Erlaubnis gibt es kein Versicherungskennzeichen, und ohne Kennzeichen keine Fahrt im öffentlichen Verkehr. Nicht auf dem Radweg, nicht auf der Straße, nicht „nur mal kurz".
Was daran hängt
- Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
- Bei einem Unfall zahlt niemand. Verletzt du jemanden, haftest du persönlich, mit allem, was du hast.
- Weiterverkaufen lässt er sich kaum. Ein informierter Käufer fragt danach.
Das Fahrzeug selbst ist deswegen nicht wertlos: Auf privatem Gelände darf man damit fahren. Nur ist das selten der Grund, warum man einen E-Scooter kauft.
Woran du es vor dem Kauf erkennst
Am Fahrzeug
Zugelassene Scooter tragen ein Typenschild oder einen Aufkleber mit der Nummer der Betriebserlaubnis. Dazu gehört eine Halterung fürs Versicherungskennzeichen am Heck, fehlt die, ist das ein deutliches Zeichen.
An den Papieren
Zum Fahrzeug gehört die Allgemeine Betriebserlaubnis als Dokument. Der Verkäufer sollte sie vorlegen können. Beim Neukauf liegt sie bei. Kann oder will niemand sie zeigen, ist die Sache damit erledigt.
An der Beschreibung
Achte auf Formulierungen wie „nur für Privatgelände", „nicht für den Straßenverkehr zugelassen" oder „Offroad". Sie stehen dort nicht zufällig, sondern weil sie stehen müssen.
Ebenfalls ein Warnsignal: eine angegebene Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h. Schneller darf ein zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug nicht sein. Wer einen zugelassenen Scooter nachträglich schneller macht, verliert Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gleich mit.
Was ein zugelassenes Fahrzeug mitbringen muss
- Bauartgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h
- Eine Lenk- oder Haltestange
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Beleuchtung vorn und hinten sowie Rückstrahler
- Eine Klingel oder Glocke
- Eine Halterung für das Versicherungskennzeichen
Worauf es sonst noch ankommt
Wenn die Zulassung stimmt, beginnt der eigentliche Vergleich, und da lohnt es sich, den Prospekt nicht zu ernst zu nehmen.
- Reichweite. Herstellerangaben entstehen unter günstigen Bedingungen: leichter Fahrer, ebene Strecke, gemäßigtes Tempo, milde Temperatur. In der Praxis liegt sie regelmäßig deutlich darunter. Vergleichbar ist die Akkukapazität in Wattstunden, nicht die Kilometerangabe.
- Gewicht. Entscheidend, sobald der Scooter Treppen sehen soll, zum Keller, in die Wohnung, in den Zug. Zwei Kilo Unterschied merkt man täglich.
- Bremsen und Reifen. Luftreifen fahren spürbar angenehmer und sicherer als Vollgummi, brauchen aber Pflege und können platt gehen.
- Ersatzteile. Die unterschätzte Frage. Ein günstiger Scooter, für den es nach zwei Jahren keinen Akku und keine Bremsbeläge mehr gibt, war nicht günstig.
Und danach
Betriebserlaubnis und Kaufbeleg gehören zusammen aufgehoben, beim Verkauf sind sie bares Geld, im Schadensfall unentbehrlich. Bei ScooterSiegel liegen sie im Dokumentenordner deines Scooters, zusammen mit Seriennummer und Fotos.
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