Ratgeber
Kaufvertrag E-Scooter mit Muster
Ein Blatt Papier, zehn Minuten Aufwand. Es entscheidet später darüber, ob dir jemand glaubt, dass der Scooter dir gehört.
Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Hinein gehören beide Parteien mit Anschrift, die Fahrzeugdaten samt Seriennummer, der Preis, das mitverkaufte Zubehör, bekannte Mängel und der Gewährleistungsausschluss. Zwei Exemplare, beide unterschrieben, jeder nimmt eines mit.
Warum es ohne Vertrag eng wird
Nach einem Diebstahl fragen alle dasselbe. Die Polizei will wissen, welches Fahrzeug gesucht wird. Die Versicherung will wissen, was es wert war. Ein Käufer will wissen, ob du überhaupt verkaufen darfst.
Ein Kaufvertrag beantwortet alle drei Fragen auf einmal. Eine Chatnachricht mit „passt, ich nehm ihn" tut das nicht, und eine Überweisung mit dem Betreff „Scooter" auch nicht.
Beim Privatkauf kommt hinzu: Ohne Vertrag gibt es keinen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung. Als Verkäufer haftest du dann zwei Jahre für Mängel, von denen du nichts wusstest.
Was hineingehört
- Name und vollständige Anschrift beider Seiten, dazu Geburtsdatum und Ausweisnummer
- Hersteller, Modell, Baujahr und Farbe
- Die Fahrzeugidentifikationsnummer oder Seriennummer, vollständig und abgeschrieben, nicht aus dem Gedächtnis
- Kaufpreis in Zahlen und in Worten
- Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Was mitgeht: Ladegerät, Schlüssel, Schloss, Zweitakku, Halterung
- Welche Unterlagen übergeben werden: Betriebserlaubnis, Rechnung, Bedienungsanleitung
- Bekannte Mängel, einzeln benannt
- Der Gewährleistungsausschluss
- Beide Unterschriften, ein Exemplar für jede Seite
Die Seriennummer ist der wichtigste Eintrag. Wo sie am Fahrzeug steht, erklärt Rahmennummer am E-Scooter finden.
Der Satz, auf den es beim Privatverkauf ankommt
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen."
Zwei Dinge dazu. Der Ausschluss wirkt nur zwischen Privatleuten, ein Händler kann ihn nicht verwenden. Und er hilft nicht, wenn du einen Mangel kennst und verschweigst. Das ist Arglist, und dagegen schützt kein Vertragstext.
Muster zum Abschreiben
Zwei Exemplare ausdrucken oder von Hand abschreiben, beide unterschreiben, jeder nimmt eines mit.
KAUFVERTRAG ÜBER EINEN GEBRAUCHTEN E-SCOOTER Verkäufer Name ............................................. Anschrift ........................................ Geburtsdatum ............ Ausweisnummer .......... Käufer Name ............................................. Anschrift ........................................ Geburtsdatum ............ Ausweisnummer .......... Fahrzeug Hersteller ............... Modell ................ Baujahr .................. Farbe ................. Fahrzeugidentifikationsnummer .................... Seriennummer ..................................... Versicherungskennzeichen (falls vorhanden) ....... Mitverkauftes Zubehör [ ] Ladegerät [ ] Schloss [ ] Zweitakku [ ] Sonstiges .................................... Übergebene Unterlagen [ ] Betriebserlaubnis / Übereinstimmungsbescheinigung [ ] Kaufbeleg [ ] Bedienungsanleitung Bekannte Mängel .................................................. .................................................. Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, frei von Rechten Dritter, und dass an der Antriebsleistung oder der Höchstgeschwindigkeit keine Veränderungen vorgenommen wurden. Kaufpreis ........... EUR in Worten ........................................ Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Das Fahrzeug wurde übergeben, der Kaufpreis vollständig erhalten. Ort, Datum ....................... Uhrzeit ...... ..................... ..................... Verkäufer Käufer
Nach der Unterschrift
Fotografiere den unterschriebenen Vertrag und leg ihn dorthin, wo du ihn in zwei Jahren wiederfindest. Das Original im Ordner nützt wenig, wenn der Ordner in derselben Wohnung steht wie der gestohlene Scooter.
Als Verkäufer meldest du den Verkauf deiner Versicherung. Das Kennzeichen hängt am Vertrag, nicht am Fahrzeug, und der Käufer braucht ein eigenes. Was sonst noch zu einer sauberen Übergabe gehört, steht unter E-Scooter verkaufen.
Auch bei 150 Euro
Der häufigste Einwand lautet, für den Preis lohne sich das nicht. Er stimmt nicht, und zwar für beide Seiten.
Der Käufer braucht den Vertrag, um überhaupt beweisen zu können, dass ihm das Fahrzeug gehört. Ohne ihn steht bei einer Kontrolle Aussage gegen Aussage, und eine Versicherung erstattet nichts, was sich nicht belegen lässt.
Der Verkäufer braucht ihn, weil die Gewährleistung sonst zwei Jahre lang bei ihm bleibt. Meldet sich der Käufer nach acht Monaten mit einem defekten Akku, entscheidet der eine Satz im Vertrag darüber, ob das dein Problem ist.
Bezahlung
Bar gegen Fahrzeug und Vertrag ist der einfachste Weg. Wichtig ist der Satz im Vertrag, dass der Kaufpreis vollständig erhalten wurde, denn er ersetzt die Quittung.
Bei Überweisung übergibst du das Fahrzeug erst, wenn das Geld auf dem Konto ist, nicht bei Vorlage eines Screenshots. Eine Überweisung lässt sich zurückrufen, eine Gutschrift nicht.
Verwendungszweck: Hersteller, Modell und die Seriennummer. Damit ist auch der Kontoauszug ein Beleg.
Was du vor der Unterschrift prüfst
- Seriennummer am Fahrzeug ablesen und mit dem Vertrag und den Unterlagen abgleichen. Wo sie steht, erklärt Rahmennummer am E-Scooter finden.
- Betriebserlaubnis zeigen lassen und die Nummer darauf vergleichen.
- Ausweis des Verkäufers ansehen und die Anschrift mit dem Vertrag abgleichen.
- Prüfen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.
- Bremsen, Licht, Reifen und Akku ausprobieren, nicht nur ansehen.
Punkt 3 fällt am häufigsten weg, weil es unhöflich wirkt. Es ist die einzige Stelle, an der du überprüfst, ob der Vertrag im Streitfall überhaupt jemanden bezeichnet, den man findet.
Kauf aus der Ferne
Wird der Scooter versendet, unterschreibt niemand gemeinsam. Dann gilt: Vertrag vorher per Mail austauschen, beide Seiten unterschreiben und zurückschicken, und ein Exemplar liegt dem Paket bei. Fotos des Fahrzeugs mit lesbarer Seriennummer gehören vor dem Versand dazu.
Beim Versand trägt bis zur Übergabe der Verkäufer das Risiko, wenn der Käufer Verbraucher ist. Unter Privatleuten ist das anders und sollte im Vertrag stehen.
Wenn ein Händler verkauft
Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Er darf sie bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen, mehr nicht. Ein Vertrag, der dir als Käufer die Gewährleistung ganz nimmt und von einem Händler stammt, ist an dieser Stelle unwirksam.
Wer als Privatperson regelmäßig Scooter kauft und weiterverkauft, gilt irgendwann als Händler, auch ohne Gewerbeanmeldung. Zwei Fahrzeuge im Jahr sind unkritisch, zwanzig nicht.
Nach dem Kauf
- Versicherungskennzeichen besorgen. Das alte gehört dem Verkäufer und wird abgemeldet. Wie das läuft, steht unter Versicherungskennzeichen wechseln.
- Vertrag fotografieren und an einem zweiten Ort ablegen, nicht nur im Ordner neben dem Scooter.
- Fahrzeug eintragen, damit Seriennummer, Unterlagen und Fotos zusammen an einer Stelle liegen.
- Bremsen und Schrauben einmal durchgehen, bevor du das erste Mal richtig fährst.
Häufige Fehler
- Nur ein Exemplar unterschrieben. Beide Seiten brauchen eines.
- Seriennummer aus dem Gedächtnis eingetragen statt vom Fahrzeug abgelesen.
- Bekannte Mängel weggelassen, um den Preis zu halten. Das ist Arglist und hebelt den Gewährleistungsausschluss aus.
- Kein Übergabezeitpunkt notiert. Danach ist unklar, wer ab wann haftet.
- Vertrag nur digital, ohne Unterschrift. Ein Chatverlauf ist kein Kaufvertrag.
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