Ratgeber
E-Scooter im Ausland: Regeln in Europa
Was in Deutschland erlaubt ist, ist zweihundert Kilometer weiter verboten. Die Unterschiede sind größer, als die gemeinsame Bauart vermuten lässt.
Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Österreich und Frankreich behandeln E-Scooter weitgehend wie Fahrräder, die Schweiz erlaubt sie bis 20 km/h, in den Niederlanden sind die meisten Modelle nicht zugelassen. Dein deutsches Versicherungskennzeichen gilt dort nicht automatisch, frag vorher deine Versicherung.
Drei Dinge vorweg
Erstens: Dein deutsches Versicherungskennzeichen ist eine deutsche Regelung. Andere Länder kennen es nicht und verlangen teils eigene Nachweise. Frag deine Versicherung vor der Reise, ob und wo der Schutz gilt, und lass dir das schriftlich geben.
Zweitens: Entscheidend ist oft nicht das Land, sondern die Stadt. Viele Regeln sind kommunal, und dieselbe Fahrt kann in Rom erlaubt und in einer Nachbargemeinde untersagt sein.
Drittens: Die Vorschriften ändern sich schnell. Alles hier ist ein Ausgangspunkt für die eigene Prüfung, keine Auskunft mit Gewähr. Prüfe vor der Abfahrt die Seite des jeweiligen Verkehrsministeriums oder des dortigen Automobilclubs.
Österreich
E-Scooter sind Fahrrädern weitgehend gleichgestellt. Gefahren wird auf dem Radweg, sonst auf der Fahrbahn, der Gehsteig ist tabu. Zulässig sind 25 km/h. Für Kinder unter 12 Jahren gilt Helmpflicht, ebenso wie beim Fahrrad. Die Promillegrenze liegt bei 0,8.
Schweiz
Erlaubt sind Fahrzeuge bis 20 km/h mit funktionierender Beleuchtung und zwei unabhängigen Bremsen. Ab 16 Jahren ohne weiteres, darunter ist ein Mofa-Führerausweis nötig. Gefahren wird auf dem Radweg, sonst auf der Fahrbahn.
Italien
Erlaubt bis 20 km/h, in Fußgängerzonen langsamer. Die Regeln wurden zuletzt deutlich verschärft, unter anderem bei Helm, Kennzeichnung und Versicherungsnachweis. Weil sich das gerade bewegt, ist Italien das Land, bei dem sich eine aktuelle Prüfung am meisten lohnt.
Frankreich
Erlaubt ab 14 Jahren, zulässig sind 25 km/h. Der Gehweg ist verboten, und das wird durchgesetzt. In Paris sind Leihroller abgeschafft, private Fahrzeuge bleiben erlaubt. Nachts und außerorts ist reflektierende Kleidung vorgeschrieben.
Niederlande
Der Sonderfall, und der Grund, warum dieser Ratgeber existiert. Die meisten E-Scooter haben dort keine Zulassung und dürfen im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden. Nur einzelne Modelle mit niederländischer Typgenehmigung sind erlaubt. Wer seinen deutschen Scooter mitnimmt, nimmt ihn dort in aller Regel nicht in Betrieb.
Spanien
Erlaubt, aber weitgehend kommunal geregelt. In Barcelona und Madrid gelten eigene Vorgaben zu Wegen, Tempo und Helm. Auf Gehwegen ist das Fahren landesweit untersagt, und die Bußgelder sind spürbar.
Wenn du ihn mitnimmst
Im Auto ist die Mitnahme unproblematisch, solange der Scooter gesichert ist und der Akku nicht beschädigt ist. In Bahn und Fernbus gelten eigene Regeln, im Flugzeug scheitert es fast immer am Akku. Was dabei zu beachten ist, steht unter E-Scooter mitnehmen.
Nimm die Betriebserlaubnis mit, am besten als Kopie und zusätzlich als Foto. Sie ist im Ausland das einzige Papier, mit dem sich erklären lässt, was du da fährst. Fehlt sie, hilft Betriebserlaubnis verloren.
Und wenn er dort wegkommt
Anzeige bei der örtlichen Polizei, und zwar sofort und vor Ort. Eine spätere Anzeige in Deutschland ersetzt sie nicht, und die meisten Versicherungen verlangen die Anzeige aus dem Land des Verlusts.
Dafür brauchst du die Seriennummer, und die hast du im Urlaub selten im Kopf. Genau deshalb gehört sie an einen Ort, den du von überall erreichst. Was sonst noch zu tun ist, steht unter E-Scooter gestohlen.
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