Ratgeber
E-Scooter gefunden: was jetzt zu tun ist
Ein herrenloser Scooter im Hinterhof, im Gebüsch, im Fahrradkeller. Wer ihn mitnimmt, um ihn abzugeben, macht das Richtige, wenn er dabei ein paar Dinge beachtet. Wer ihn einfach behält, macht sich strafbar.
Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Nimm ihn nicht mit, das wäre Fundunterschlagung. Melde den Fund der Polizei oder dem Fundbüro deiner Gemeinde. Trägt das Fahrzeug einen QR-Aufkleber, erreichst du den Besitzer darüber direkt, ohne dass einer von euch seine Daten preisgibt.
Zuerst: nicht behalten
Ein gefundener Gegenstand gehört nicht dem Finder. Wer eine Fundsache an sich nimmt und für sich behält, begeht eine Fundunterschlagung, das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Das gilt auch dann, wenn der Scooter offensichtlich schon länger dasteht.
Das Gesetz verlangt, einen Fund anzuzeigen, sobald er nennenswerten Wert hat. Bei einem E-Scooter ist das immer der Fall.
Der schnelle Weg: nach einem Code sehen
Bevor du irgendwo anrufst, schau am Fahrzeug nach einem QR-Aufkleber, oft am Lenkerrohr oder am Trittbrett. Klebt dort ein ScooterSiegel, scannst du ihn mit der Kamera deines Telefons und siehst sofort, ob der Scooter als gestohlen gemeldet ist.
Auf derselben Seite kannst du dem registrierten Besitzer eine Nachricht schicken, ohne dass einer von euch die Daten des anderen sieht. Kein Konto, keine App, keine Anmeldung. Ist er als gestohlen gemeldet, gehört der Fund zur Polizei. Fahre dann bitte nicht selbst zum Besitzer.
Klebt kein Code darauf, hilft die Seriennummer nicht weiter: Sie steht in keinem öffentlichen Verzeichnis, und auch der QuickFIN-Check beantwortet nur die Frage, ob eine Diebstahlmeldung vorliegt, nicht, wem der Scooter gehört.
Der reguläre Weg: Fundbüro oder Polizei
Ohne Code führt der Weg über das Fundbüro deiner Stadt oder Gemeinde. Dort gibst du den Fund ab oder meldest ihn zumindest an. Viele Kommunen nehmen die Anzeige inzwischen online entgegen.
Spricht etwas für einen Diebstahl, aufgebrochenes Schloss, abgerissene Halterung, versteckt abgestellt, dann gehört der Fund zur Polizei statt ins Fundbüro. Sie kann prüfen, ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Für angezeigte Fundsachen sieht das Gesetz übrigens einen Finderlohn vor, und nach einer gesetzlichen Frist kann eine nicht abgeholte Fundsache an den Finder fallen. Beides setzt aber genau das voraus, was am Anfang steht: die Anzeige.
Was du besser lässt
- Nicht fahren. Ohne gültiges Versicherungskennzeichen bist du nicht versichert, und der Scooter gehört dir nicht.
- Nicht verkaufen, auch nicht „weil sich ja niemand meldet".
- Nicht in Kleinanzeigen suchen, wem er gehören könnte. Das führt zu Begegnungen, die niemand braucht.
- Kein Schloss aufbrechen, um ihn abtransportieren zu können.
Und wenn es dein eigener wäre
Genau diese Situation ist der Grund für ScooterSiegel: ein Aufkleber am Fahrzeug, über den ein ehrlicher Finder den Besitzer in einer Minute erreicht, ohne dass der Besitzer seine Adresse an einen Fremden gibt.
Was das Fundrecht verlangt
Der Fund einer verlorenen Sache ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, in den §§ 965 folgende BGB. Die Regeln sind älter als jeder E-Scooter, sie passen aber genau.
Wer eine verlorene Sache findet, muss den Fund unverzüglich anzeigen, wenn sie mehr als 10 Euro wert ist. Anzuzeigen ist er beim Verlierer, beim Eigentümer oder bei der zuständigen Behörde, in der Praxis also beim Fundbüro der Gemeinde oder bei der Polizei. Ein E-Scooter liegt immer über dieser Grenze.
Wer die Anzeige unterlässt und die Sache behält, begeht Fundunterschlagung. Das ist eine Straftat, und es hilft nicht, dass man das Fahrzeug ja nur âaufbewahrt" habe.
Finderlohn
Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn: 5 Prozent des Wertes bis 500 Euro, für den darüber liegenden Teil 3 Prozent. Bei einem Scooter für 400 Euro sind das 20 Euro. Der Anspruch entsteht nur, wenn du den Fund ordnungsgemäß angezeigt hast, und er entfällt, wenn du ihn verschweigst.
Nach sechs Monaten
Meldet sich nach sechs Monaten ab der Anzeige niemand, geht das Eigentum auf den Finder über. Das ist der geordnete Weg, an ein gefundenes Fahrzeug zu kommen, und er dauert genau so lange.
Wo du den Fund meldest
- Im Fundbüro der Gemeinde, in der du den Scooter gefunden hast. Viele bieten ein Onlineformular an.
- Bei der Polizei, wenn kein Fundbüro erreichbar ist oder du den Verdacht hast, dass das Fahrzeug gestohlen wurde.
- Auf einem Betriebsgelände, im Bahnhof oder in einem Einkaufszentrum beim dortigen Fundbüro. Fundsachen aus solchen Bereichen gehören dorthin und nicht zur Gemeinde.
Notiere dir Datum, Uhrzeit und Fundort und mach ein Foto der Fundstelle. Das kostet eine Minute und beantwortet später jede Rückfrage.
Muss ich ihn mitnehmen?
Nein. Eine Pflicht, eine gefundene Sache an sich zu nehmen, gibt es nicht. Du darfst den Fund melden und den Scooter stehen lassen. Bei einem großen oder schweren Gegenstand ist das oft die vernünftigere Wahl.
Nimmst du ihn mit, musst du ihn verwahren und pflichtgemäß behandeln. Geht er in dieser Zeit kaputt, haftest du für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Sonderfälle
Er steht im Weg
Ein umgefallener Scooter auf dem Gehweg ist ein Hindernis, gerade für Menschen mit Rollator oder Kinderwagen. Ihn ein paar Meter zur Seite zu stellen, ist keine Aneignung und ausdrücklich sinnvoll. Merke dir, wo er vorher lag.
Er steht auf deinem Grundstück
Auch dann darfst du ihn nicht behalten. Du darfst ihn an den Rand deines Grundstücks stellen und den Fund melden. Ein Abschleppdienst ist bei einem Fahrzeug ohne Halterangabe der teure Weg, und die Kosten bleiben oft bei dir.
Er ist beschädigt oder liegt im Wasser
Fass einen Scooter mit sichtbar beschädigtem Akku nicht an und zieh ihn nicht aus dem Wasser. Ein beschädigter Lithium-Akku kann sich mit Verzögerung entzünden. Melde die Fundstelle und überlass den Rest der Feuerwehr.
Es ist ein Leihroller
Bei einem Fahrzeug eines Verleihers hilft die Nummer auf dem Rahmen und der Kundendienst des Anbieters. Diese Fahrzeuge sind ohnehin geortet, ein Fund muss dort nicht gemeldet werden.
Was du besser nicht tust
- Ihn fahren. Ohne Versicherungsschutz für dich und ohne Erlaubnis des Eigentümers.
- Ihn in Kleinanzeigen anbieten, auch nicht âzur Rückgabe gegen Belohnung".
- Ihn zerlegen, um an Teile oder an eine Nummer zu kommen.
- Ihn wochenlang im Keller aufbewahren, ohne den Fund zu melden. Genau das ist Fundunterschlagung.
Der schnellste Weg bleibt der Code
Trägt das Fahrzeug einen QR-Aufkleber, dauert die ganze Sache eine Minute. Du scannst, siehst den Status und kannst dem Besitzer eine Nachricht schicken, ohne dass einer von euch seine Daten preisgibt. Zeigt die Seite den Scooter als gestohlen, geht die Sache direkt zur Polizei, und die Anzeige liegt dort bereits vor.
Genau dafür ist das Register da. Wer seinen eigenen Scooter davor bewahren will, in einem Fundbüro zu landen, findet die Vorbereitung unter E-Scooter vor Diebstahl schützen.
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