Ratgeber
Versicherungskennzeichen wechseln: Frist, Kosten, Ablauf
Jedes Jahr am letzten Februartag läuft es ab. Der Wechsel dauert zehn Minuten, das Vergessen kann teuer werden.
Die Frist
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder läuft vom 1. März bis zum letzten Tag des Februars. Am 28. Februar endet die Gültigkeit, im Schaltjahr am 29. Ab dem 1. März gilt nur noch ein neues Kennzeichen.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Der 1. März ist kein weicher Termin, sondern der Tag, an dem der Versicherungsschutz endet.
Die Farbe wechselt jedes Jahr im Dreierrhythmus zwischen Schwarz, Blau und Grün. Das ist kein Schmuck, sondern der Grund, warum ein abgelaufenes Schild aus zehn Metern Entfernung auffällt.
Was es kostet
Für ein volles Jahr liegt der Beitrag bei einem E-Scooter meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Genaue Zahlen nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich je nach Versicherer, Alter des Halters und Leistungsumfang deutlich unterscheiden und jedes Jahr neu festgelegt werden.
Wer erst später im Jahr einsteigt, zahlt weniger. Die Beiträge sind nach Restlaufzeit gestaffelt, meist monatsweise.
Ein Vergleich lohnt sich, aber nicht nur über den Preis. Achte darauf, ob eine Deckungssumme über dem gesetzlichen Mindestmaß enthalten ist und ob ein Baustein gegen Diebstahl angeboten wird. Der ist nicht Teil der Pflichtversicherung.
Wo du es bekommst
Bei jeder Versicherung, die Kleinkrafträder anbietet. Online in wenigen Minuten, in einer Filiale sofort. Eine Zulassungsstelle brauchst du nicht, einen Führerschein für den Scooter auch nicht.
Angeboten wird das Kennzeichen entweder als Blechschild oder als Aufkleber. Beides ist zulässig. Der Versand dauert in der Regel wenige Tage, weshalb Mitte Februar der richtige Zeitpunkt ist und nicht der 28.
Bereitgehalten werden sollten die Fahrzeugdaten aus deiner Übereinstimmungsbescheinigung, also Hersteller, Typ und die Fahrzeugidentifikationsnummer. Wo die steht, erklärt Rahmennummer am E-Scooter finden.
Der Ablauf in vier Schritten
- Neues Kennzeichen bei einer Versicherung bestellen, am besten Mitte Februar.
- Altes Schild abschrauben oder den alten Aufkleber ablösen.
- Neues Kennzeichen anbringen, gut sichtbar am Heck und nicht verdeckt.
- Die neue Nummer im eigenen Konto eintragen, damit die Angaben stimmen.
Was passiert, wenn du es vergisst
Wer ab dem 1. März mit abgelaufenem Kennzeichen fährt, fährt ohne Versicherungsschutz. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld, sondern eine Straftat nach §6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Vorgesehen sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit entsprechend weniger.
Schwerer wiegt der zweite Teil. Verursachst du in dieser Zeit einen Schaden, haftest du persönlich. Bei einem Blechschaden ist das ärgerlich, bei einem Personenschaden kann es ein Leben lang dauern.
Das Schild fällt ausserdem auf. Die jährlich wechselnde Farbe ist genau dafür gemacht, und die Kontrolle kostet niemanden mehr als einen Blick.
Nach dem Wechsel
Das alte Kennzeichen gehört ab, nicht daneben. Zwei Schilder am Heck sind eine Einladung zur Kontrolle.
Und trag die neue Nummer dort ein, wo deine Fahrzeugdaten stehen. Falls dein Scooter einmal verschwindet, gleicht die Polizei ab, was sie hat. Je vollständiger die Angaben, desto eher passt etwas zusammen.
Damit du es nicht vergisst
Der Termin ist jedes Jahr derselbe und trotzdem einer, an den sich niemand von selbst erinnert. Deshalb gibt es zwei Wege, ihn festzuhalten.
Bei jedem eingetragenen Fahrzeug lässt sich eine Erinnerung einschalten, schon beim Anlegen. Du bekommst dann eine E-Mail im Jahr, zehn Tage vor dem Stichtag. Abschalten kannst du sie jederzeit beim Fahrzeug selbst.
Die Einstellung hängt bewusst am Fahrzeug und nicht am Konto. Nicht jedes eingetragene Fahrzeug braucht ein Kennzeichen, und eine Erinnerung für ein Pedelec wäre nur Lärm.
Unabhängig davon kannst du dir den Termin als Kalendereintrag herunterladen. Er wiederholt sich jährlich am letzten Februartag und erinnert dich zehn Tage vorher, ganz gleich, ob du hier ein Konto hast.
Beides ist ein Zusatzdienst ohne Gewähr. Die Frist einzuhalten bleibt Sache des Halters.
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